Wahlarzt
Was bedeutet das?
Ein Wahlarzt ist ein selbstständiger Arzt, der keine Vereinbarung mit den Krankenkassen hat. Wenn Sie von einem Wahlarzt behandelt werden, stellen Ihnen der Arzt eine Honorarnote oder Rechnung aus. Diese Kosten müssen zuerst von Ihnen als Patient beglichen werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Honorarnote innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse erstattet in der Regel etwa 80% des Betrags, den ein Kassenarzt für die gleiche Behandlung erhalten hätte. Wenn Sie eine Zusatzversicherung oder Privatversicherung haben, können Sie den verbleibenden Betrag der Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen. Je nach Vertrag können Sie so bis zu 100% der Arztrechnung zurückerhalten.